Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) effektor INVEST
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die
Buchung und Teilnahme an Seminaren, Webinaren, Workshops, individuellen Coachings
sowie sonstigen Weiterbildungsveranstaltungen, die von effektor INVEST angeboten werden.
(2) Vertragspartner ist effektor INVEST. Der Kunde erkennt durch die Buchung diese AGB als
verbindlich an.
(3) Der Kunde bestätigt, dass er vor Vertragsschluss ausreichend Gelegenheit hatte, die AGB
zur Kenntnis zu nehmen, und erklärt sich ausdrücklich mit ihnen einverstanden.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss und Erfüllung
(1) Alle Angebote von effektor INVEST sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Die Buchung erfolgt in der Regel online über die Website durch Absenden des vollständig
ausgefüllten Buchungsformulars. Der Vertrag kommt zustande, sobald effektor INVEST die
Buchung per E-Mail bestätigt.
(3) Mitgeteilte Preise stellen keine verbindlichen Offerten dar. Angebote und Anlagen dürfen
ohne vorherige Zustimmung von effektor INVEST nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) effektor INVEST ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst zu erbringen oder durch
Dritte erbringen zu lassen.
(5) effektor INVEST behält sich hinsichtlich der Durchführung der Leistungen, insbesondere in
Bezug auf Zeit, Ort und Methodik, angemessene Gestaltungsfreiheiten vor.
§ 3 effektor INVEST COCKPIT VIEW (C) und Haftungsausschluss
(1) Alle unter der Bezeichnung effektor INVEST COCKPIT VIEW (C) weitergegebenen
Einschätzungen von Wertpapieren sind Beschreibungen der Sicht von effektor INVEST. Sie
stellen zu keinem Zeitpunkt Empfehlungen in Richtung Kaufen, Halten oder Verkaufen dar
und verstehen sich insofern nicht als Anlageberatung.
(2) effektor INVEST haftet unabhängig vom Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
(3) effektor INVEST haftet nicht für Verluste oder entgangene Gewinne infolge umgesetzter
Inhalte der Veranstaltungen.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Das Leistungsspektrum von effektor INVEST umfasst:
• Online-Kurse, Webinare und (Online-)Workshops
• Präsenzseminare und Präsenzveranstaltungen
• Individuelle Beratungen und Coachings
• Weitere Leistungen im Bereich Finanzbildung und Investieren
(2) Die Leistungen richten sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB) als auch an Unternehmer
(§ 14 BGB).
(3) Der konkrete Leistungsumfang, Termine, Veranstaltungsorte, Kosten und sonstige Details
ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen auf der Webseite von effektor
INVEST. Sofern nicht anders angegeben, finden alle Veranstaltungen in deutscher Sprache
statt.
(4) Die Inhalte der Veranstaltungen dienen der allgemeinen Finanzbildung und dem
persönlichen Vermögensaufbau. Sie stellen keine individuelle Anlage-, Rechts- oder
Steuerberatung dar. Kunden treffen ihre Entscheidungen eigenverantwortlich.
§ 5 Nutzungsrechte und Vertraulichkeit von Videoinhalten
(1) Alle bereitgestellten Videoaufzeichnungen und digitalen Inhalte sind ausschließlich für
den persönlichen Gebrauch des jeweiligen Seminarteilnehmers bestimmt. Eine Weitergabe,
Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung – ganz oder in Teilen – ist
ausdrücklich untersagt.
(2) Eine unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung der Inhalte stellt eine schwerwiegende
Vertragsverletzung dar und wird sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt. effektor
INVEST behält sich in einem solchen Fall vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen
und den Zugang zu weiteren Inhalten ohne Erstattung zu sperren.
(3) Verstoßen Teilnehmer gegen diese Bestimmungen, ist effektor INVEST berechtigt, eine
Vertragsstrafe in angemessener Höhe geltend zu machen. Weitere Schadensersatzansprüche
bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Pflichten der Kunden
(1) Die Durchführung von Werbemaßnahmen durch Kunden während Veranstaltungen ist
untersagt, es sei denn, effektor INVEST hat explizit etwas anderes mit dem Kunden
vereinbart.
(2) Während der Veranstaltungen dürfen keine Foto-, Video- oder Audioaufnahmen von den
Veranstaltungsinhalten gemacht werden.
(3) Die im Rahmen der Veranstaltungen ausgegebenen Unterlagen dürfen nicht
veröffentlicht, verkauft oder an Dritte weitergegeben werden.
Hamburg, Februar 2025